!!! Aktueller Versand von Silvesterfeuerwerk (KAT F2) nur für Gewerbekunden !!!

und Genehmigungsinhaber nach SprengG

FEUERWERK KAUFEN!

Die Überlassung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an unsere Kunden darf aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen in diesem Jahr erst ab dem 28.12.2024 erfolgen. Wir bitten um Verständnis, das eine frühere Auslieferung nur gegen Vorlage eines Gewerbenachweises oder einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung nach §27 SprengG erfolgen kann.

Feuerwerksartikel der Kategorie F1 können das ganze Jahr über bezogen und überlassen werden. Sie dürfen aufgrund einer sehr geringen Gefahr bereits ab 12 Jahren verwendet werden. Für Feuerwerkskörper der Kategorie F2 / T1 und P1 gilt, dass der Abbrand nur für Personen ab 18 Jahren erlaubt ist.

In unserem Shop finden Sie Feuerwerkskörper der Kategorie F1 bis F2 sowie T1.

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